Die neuen Verwaltungsvorschriften zur Wahl der Vorschlagslisten und Berufung der Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen sind heute bekannt geworden und traten zum 2. November 2016 in Kraft. Mit den neuen Verwaltungsvorschriften wird den Änderungen des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes entsprochen. Danach besteht nun u.a. die Möglichkeit der Briefwahl. Zudem erhalten erstmalig alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung mit ergänzenden Informationen sowie einer Broschüre der wählbaren Kandidaten. Weitere Informationen nebenstehend (Download Verwaltungsvorschriften) und unter: https://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/av/vv_berufungsvorschlaege.html
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