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Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Alterssicherung

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Eine Information des Paritätischen Gesamtverbandes:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am späten Abend des 07.08.2012 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Alterssicherung vorgelegt. Anbei erhalten Sie den Entwurf zu Ihrer Information. Wesentliche Elemente der Planungen sind unter anderem:

Einführung einer Zuschussrente
Für besonders langjährig versicherte Personen, deren Renteneintritt nach dem 01.07.2013 liegt, soll eine sog. Zuschussrente eingeführt werden. Sie soll Versicherten zustehen, die mindestens 45 Jahre an sog. rentenrechtlichen Zeiten sowie mindestens 35 Jahre an Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder an Kindererziehungsberücksichtigungszeiten und dazu mindestens 35 Jahre privater Vorsorge nachweisen können.
Übergangsweise werden diese Anspruchsvoraussetzungen erleichtert. Danach kann Zuschussrente beanspruchen, wer bis zum 31.12.2022 mindestens 40 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten und mindestens 30 Jahre an Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder an Kindererziehungsberücksichtigungszeiten vorweisen kann. Eine private Vorsorge muss bis zum 31.12.2018 nicht nachgewiesen werden. Ab dem 01.01.2019 müssen fünf Jahre privater Vorsorge nachgewiesen werden, von da an wachsen die nachzuweisenden Vorsorgezeiten kontinuierlich bis auf 35 Jahre an.
Zusätzlich zu diesen Anspruchsvoraussetzungen muss ein Bedarf gegeben sein. Dies ist der Fall, wenn das Gesamteinkommen der Betroffenen unter 850 Euro brutto bei Einzelpersonen und 1700 Euro bei Paaren liegen. Leistungen aus zusätzlicher privater Vorsorge bleiben dabei unberücksichtigt.
Liegen diese Bedingungen vor, soll eine Hochwertung bereits bestehender Rentenansprüche erfolgen. Sie soll bei Personen mit Zeiten der Kindererziehung oder Pflege das 2,5fache und bei anderen Personen das 1,5fache betragen, maximal jedoch bis zur Höhe der Ansprüche eines Durchschnittsverdiener erfolgen. Aufgrund der restriktiven Zugangsvoraussetzungen werden besonders von Altersarmut bedrohte Personengruppen nur in Ausnahmefällen von der Leistung profitieren können. Antragsteller müssen in jedem Fall eine separate Einkommens- und Bedarfsprüfung durch die zuständige Rentenversicherung absolvieren, unabhängig von einer möglichen zusätzlichen Prüfung des Einkommens und Bedarfs durch die Grundsicherungsträger.
Die Zahl der Antragsberechtigten im nächsten Jahr wird auf etwa 25.000 Personen geschätzt.

Einführung einer Kombirente
Die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Menschen, die vorzeitig in Rente gehen, werden flexibilisiert.

Senkung der Rentenversicherungsbeiträge auf voraussichtlich 19 Beitragssatzpunkte
Der Beitragssatz für die allgemeine Rentenversicherung soll für das Jahr 2013 auf 19 Beitragssatzpunkte festgelegt werden.

Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente
Gleichzeitig mit der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters um zwei auf 67 Jahre sollen die Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente entsprechend erhöht werden, um zusätzliche Verschlechterungen für erwerbsgeminderte Menschen zu vermeiden.

Berücksichtigung einer Demographiekomponente bei den Rehabilitationsausgaben
Neben der voraussichtlichen Bruttolohnentwicklung soll auch die demographische Entwicklung bei der Festlegung des sog. Reha-Budgets berücksichtigt werden. Dies wird in ab 2013 für mehrere Jahre zu moderaten Erhöhungen führen, bevor die Rehabilitationsleistungen voraussichtlich ab 2017 wieder sukzessive reduziert werden.

Einführung freiwilliger Zusatzbeiträge der Arbeitgeber
Als weitere Form der zusätzlichen Altersvorsorge wird Arbeitgebern die Möglichkeit gegeben, für ihre Arbeitnehmer freiwillig zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge abzuführen.

Das BMAS hat vor der Veröffentlichung auf eine Abstimmung des Referentenentwurfes innerhalb der Bundesregierung verzichtet und den Beteiligten eine sehr knappe Frist für Stellungnahmen gesetzt, bis zum 10.08.12. Bereits für den 29.08.12 ist die Beschlussfassung im Kabinett geplant.

Der Paritätische hat dieses unangemessene Verfahren bereits als Versuch einer "Rentenreform im Schweinsgalopp" kritisiert. Die bestehenden Positionierungen des Paritätischen bleiben auch nach Vorlage des Referentenentwurfes aktuell.

Über weitere Entwicklungen unterrichten wir Sie gerne.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Rock
Abteilungsleiter

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Downloads:

  pdf PM GV.Information Rentenreform (26.18 kB)

pdf  Referentenentwurf Alterssicherungsgesetz (579.59 kB)

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

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