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BMF Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2020 mit u.a. einigen klarstellenden Änderungen im UStG für gemeinnützige Träger

Aktualisierung 17.08.2020: Die BAGFW hat eine gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zum Jahressteuergesetz 2020 verfasst, in dem die Änderungen positiv gewertet wurden. Hingewiesen wurde zusätzlich auf den § 4 Nr. 18 UStG, der die Verbände der Wohlfahrtspflege besonders betrifft, da es hier nach wie vor einzelne Unklarheiten gibt. Des Weiteren wurde das Bundesfinanzministerium um Klarstellung zu der Problematik der möglichen Umsatzsteuer durch das Pflegeberufegesetz gebeten.

 

Der Gesamtverband informiert mit Fachinformation vom 06.08.2020 zum Referentenentwurf eines Jahressteuergesetz 2020 (Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 vom 17.7.2020).

Für gemeinnützige Träger finden sich einige klarstellende Änderungen im UStG. Diese betreffen Regelungen in § 4 Nr. 14 und 16 UStG.

Neu eingefügt wird in § 4 Nr. 14 Buchst. f), wonach umsatzsteuerbefreit sind:

„f) die eng mit der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens verbundenen Leistungen, die erbracht werden von

aa) juristischen Personen des öffentlichen Rechts, bb) Sanitäts- und Rettungsdiensten, die die landesrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, oder

cc) Einrichtungen, die nach § 75 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch die Durchführung des ärztlichen Notdienstes sicherstellen;“.

Des Weiteren sind Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung in § 4 Nr. 14 Buchst. l) und m) vorgesehen, die den Verfahrensbeistand und die Pflegeberatung zum Gegenstand haben.

Die Änderung im § 4 Nr. 16 soll klarstellen, dass unter den übrigen Voraussetzungen der Norm auch die Leistungen solcher Einrichtungen befreit sein können, die selbst keine Pflege- oder Betreuungsleistungen, sondern lediglich damit eng verbundene Leistungen erbringen, wie die Erstellung von Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Hausnotruf oder Erteilung von Pflegekursen.

§ 4 Nr. 23 Satz 1 Buchst. a) stellt klar, dass neben den Verpflegungsleistungen auch die Beherbergungsleistungen an Hochschulen und bestimmten Schulen umsatzsteuerbefreit sind.

s. nebenstehend Download Referentenentwurf und Begründung (u.a. ab S. 30 und S. 141)

 

Verknüpfte Artikel:

Fachrundschreiben: Jahressteuergesetz 2019 - „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ ...

Downloads für Mitglieder:

20 0717 BMF RefEntw JStG2020 (2)

pdf 20 0814 BAGFW Stellungnahme Ref Entwurf JStG 2020 (110 KB)

 

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