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Eckpunke für ein Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin

alle Moen

Der Senat von Berlin hat das Eckpunktepapier vorgestellt, in welchem als wesentliches Ziel benannt wird, „Menschen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu geben und ... Benachteiligungen und Bevorzugung ... auszuschließen."

Für soziale Organisationen, Dienstleister, Leistungserbringer wesentlich ist insbesondere § 4, der mit „Gleichberechtigte Teilhabe und Interkulturelle Öffnung" betitelt ist.
Wesentlich für die Arbeits- und Angebotsausrichtung ist auch in diesem Zusammenhang § 2 (Begriffbestimmung), der definiert, wie im Sinne des Partizipations- und Integrationsgesetzes ein Migrationshintergrund definiert ist.

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