Info AK 67; Beratungsträger
Der Paritätische Gesamtverband informiert über die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2009, in der auch das Thema (Kinder-)regelsatzentwicklung angesprochen wurde. Aus der Antwort auf die Frage 78 ist ableitbar, dass für eine kurzfristige Veränderung der Regelsätze "weder eine Rechtsgrundlage noch ein Anlass" gesehen wird. Auf eine Sonderauswertung auf Basis der EVS 2008 wird außerdem hingewiesen. Die Frage und die Antwort zur Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Dagmar Enkelmann ist nebenstehend abrufbar hinterlegt.
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Bundesregierung - BT-Drs 17/83, Frage Nr. 78 ... höheren Hartz-IV-Satz für Kinder ... (16.11 kB)
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