FG StatPflegVer, FG ÄM, FG AK67, Beratungsträger
Der Paritätische Gesamtverband informiert über die Begrenzung des Vorsteuerabzugs bei gemischter Nutzung von Wirtschaftsgütern, Sie seien für Wirtschaftsgüter und Grundstücke, die sowohl für ideelle Zwecke als auch für wirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden, zukünftig erheblich eingeschränkt. Die weiteren Ausführungen sind für die Paritätischen Mitglieder abrufbar hinterlegt. |
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Downloads: pdf BMF Schreiben 02.01.2012 (175.8 kB) pdf BMF Schreiben 24.04.2012 (34.86 kB)
Downloads für Mitglieder: pdf GV Text Vorsteuerabzug (8.38 kB)
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