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Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

AK 67, FG StatPflegVers, Beratungsträger

 

Informationen des Paritätischen Gesamtverbandes zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

Sehr geehrte Damen und Herren,


die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat am 23. und 24.11.2011 getagt.
Die Pressemeldung der ASMK vom 25.11.2011 kann unter folgendem Link eingehen werden: http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/164953.
Auffällig ist, dass in der Presseerklärung das Thema Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nicht erwähnt wird. Nach unseren Informationen soll unter anderem auch die Überarbeitung der Werkstättenverordnung thematisiert worden sein. Sobald uns die Ergebnisse vorliegen, werden wir Sie informieren.


Nach weiteren Informationen des Paritätischen soll die Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom 11. bis 13. Dezember 2011 beraten und anschließend entscheiden, ob an dem Reformvorhaben festgehalten wird.
Kriterien hierfür sollen, wie bereits bekannt, die Kostenneutralität und Finanzierbarkeit der Reform sein. Aufgrund von Informationen einzelner Ländervertreter ist wahrnehmbar, dass an dem Reformvorhaben weiterhin festgehalten werden soll. Geplant wird demnach, doch noch im Dezember 2011 einen Arbeitsentwurf vorzulegen und bereits im Januar 2012 ein Verbändeanhörung zum Arbeitsentwurf durchzuführen.


Nach Informationen des Paritätischen sollen u. a. folgende Themen relevant sein und in das geplante Gesetz aufgenommen werden:


- die Trennung der Leistungen (Grundsicherung und Maßnahmen der
Eingliederungshilfe)

- die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Bedarfsfeststellungsverfahren
- die Öffnung für weitere Anbieter neben der Werkstatt für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- die Bindung der bisherigen Sozialversicherungsleistungen der Werkstatt an die Person und nicht mehr an die Institution
- die Verankerung des Sicherstellungsauftrags der Werkstätten
- die Möglichkeit, auch weiterhin den Bedarf in Form von Hilfebedarfsgruppen festzustellen


Die Einführung eines Nachteilsausgleichs für die Teilhabe am Arbeitsleben aus Mitteln der Eingliederungshilfe nach SGB XII ist wohl nicht geplant.
Dies soll, wie bisher, nur im Rahmen der Ausgleichsabgabe und im Rahmen des SGB II möglich sein. Anfang 2013 soll nach jetzigen Informationen das geplante Reformvorhaben abgeschlossen sein.


Die Fraktion "DIE LINKE" des Hessischen Landtages hat anlässlich der
Arbeits- und Sozialministerkonferenz im November eine Erklärung abgegeben, die als Anlage beigefügt ist.

 
Mit freundlichen Grüßen

Claudia Zinke
Ref. f. Gesundheitshilfe - chron. Erkrankungen, Behindertenhilfe, Psychiatrie

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband e.V. -

 

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:

pdf  Die LINKE. Sozialabbau in der Behindertenhilfe (227.53 kB) pdf

 

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