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Start des Interessenbekundungsverfahrens für die Bürgerarbeit

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Der Paritätische Gesamtverband:


Zum Start des Interessenbekundungsverfahrens siehe

http://www.esf.de/portal/generator/13814/2010__04__29__ib__buergerarbeit.html

Erste Kommentierung des Interessenbekundungsverfahrens zur Durchführung von Modellprojekten Bürgerarbeit

 

Wesentliche Aspekte:

Ziel der Bürgerarbeit ist es, in den an der Bürgerarbeit teilnehmenden Regionen einen möglichst hohen Anteil an ebH zu aktivieren. In Bürgerarbeit sollen nur diejenigen arbeitslosen ebH vermittelt werden können, die nach
dokumentierter erfolgloser Aktivierung nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können
Aufgrund der Förderbedingungen wird ein Umsetzungsschwerpunkt in den neuen Bundesländern liegen.
Die Auswahl der Bürgerarbeitsplätze soll im regionalen Konsens erfolgen, für den Antrag im Interessenbekundungsverfahren auch ein
Unterstützungsschreiben der lokalen Arbeitsmarktakteure (zu denen aber v.a. Wirtschaft und Kommunen gezählt werden) beigelegt werden. Es soll sich um
zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten der Gemeinden, Städte oder Kreise zur Wahrnehmung kommunaler Aufgaben handeln.
Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ohne Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung. Arbeitgeber
erhalten einen Zuschuss von 900 Euro monatlich + 180 Euro für die Sozialversicherungsbeiträge bei einer Stelle mit einem Umfang von 30 Wochenstunden, bzw. 600 Euro + 120 Euro Zuschuss für die Sozialversicherungsbeiträge bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden in Frage.
Es können Beschäftigungsverhältnisse über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden, wobei mit einem „konsequenten Coaching durch den
Maßnahmenträger" und eine regelmäßige Überprüfung der
Grundsicherungsstellen sichergestellt werden soll, dass eine Integration in den allgemeinen jederzeit Arbeitsmarkt erfolgen kann.
Wie auch beim Kommunal-Kombi können insbesondere Gemeinden, Städte und Kreise gefördert werden, im Einvernehmen mit ihnen auch andere Arbeitgeber.
Die Bürgerarbeit soll zum 1. Juli mit der Aktivierungsphase beginnen, ab 2011 die Durchführung der dreijährigen Beschäftigungsphase erfolgen.

 

Bewertung:

Das Modellvorhaben ist potentiell dafür geeignet, gute Konzepte und Erfahrungswerte für eine möglichst umfassende Aktivierung von Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II zu generieren, wobei im Rahmen des
Interessenbekundungsverfahrens jegliche Qualitätsvorgaben und Hinweise zur Auswertung des Modellansatzes fehlen. Auch ist der kurze Vorlauf von einem Monat nicht gerade günstig, um ausgefeilte Konzepte der Grundsicherungstellen zu erwarten. Die Aktivierung einer sehr großen Personenzahl wird erhebliche Mittel des örtlichen EGT binden. Angesichts der bereits erfolgten Planungen der örtlichen Arbeitsmarktintegrationsprogramme, der bereits erfolgten Mittelbindungen und durch die Beschränkungen infolge der Haushaltssperre wird es dafür ggf. in vielen Regionen zu wenig neue Spielräume geben.
Der Work-fare-Gedanke der Bürgerarbeit ist in dem Modellvorhaben implizit enthalten.
Es ist scharf zu kritisieren, dass freie Träger sowohl als
förderungsfähige Arbeitgeber wie auch als für den benötigten Konsens einzubeziehende Arbeitsmarktakteure unberücksichtigt bleiben und nur (ausnahmsweise) in die Förderung einbezogen werden können, dann nämlich
wenn die Grundsicherungsstellen hierüber ein Einvernehmen mit den Kommunen hergestellt haben.
Kritisch zu bewerten ist, dass Jugendliche per se in die Bürgerarbeit einbezogen werden, ohne dass auf eine gezielte Qualifizierung und Ausbildungsförderung geachtet werden muss.
Der von CDU und CSU erst vor kurzem öffentlich proklamierte Ansatz, öffentlich geförderte Beschäftigung auf arbeitsmarktferne Personen zu konzentrieren ist nicht erkennbar; vielmehr werden die Förderbedingungen
(z.B. keine sozialpädagogische Begleitung oder Anleitung vorgesehen) dazu führen, dass es massive creaming-Effekte gibt und arbeitsmarktfernste Personen mit persönlichen Vermittlungshemmnissen kaum in die Förderung
einbezogen werden.
Qualitätsanforderungen an die Beschäftigung („sinnvolle Beschäftigung", „Qualifizierung") fehlen ebenso wie die Möglichkeiten für Betroffene unter verschiedenen Beschäftigungsangeboten wählen zu können.
Tarifliche Lohnstrukturen müssen nicht beachtet werden, was z.B. mit den Vorgaben des Beschäftigungszuschusses kollidiert. Für Arbeitgeber wird die Förderung auch nur ausreichend sein, wenn sie unabhängig von den
Qualifikationserfordernissen des Einsatzgebietes Löhne nahe eines fiktiven Mindestlohns von ca. 7,50 € zahlen.
Die von uns immer wieder geforderte Verknüpfung von Mitteln der aktiven Arbeitsmarktförderung mit Passivleistungen ist nicht vorgesehen, obwohl
dies noch ein wesentliches Ansinnen aus der Modellphase der Bürgerarbeit unter Leitung von Herrn Bomba war.
·Der Ansatz, die Integration in den Arbeitsmarkt aus der Bürgerarbeit jederzeit sicherstellen zu wollen, indem die „Maßnahmenträger" - hier eher kommunale Arbeitgeber, ein konsequentes Coaching sicherstellen und durch die Grundsicherungsstellen geprüft wird, ob eine Integration in den regulären Arbeitsmarkt möglich ist, wirkt nicht überzeugend.
Die intensive Aktivierung und Vermittlung in Bürgerarbeit wird erhebliche Personalressourcen in den Grundsicherungsstellen binden.
Fraglich ist, welche Wechselwirkungen in der Praxis zwischen dem Beschäftigungszuschuss und der Bürgerarbeit entstehen werden.

Tina Hofmann

 

 

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:

pdf Aufruf - Interessenbekundungsverfahren ... Bürgerarbeit vom 19. 04. 2010 (12.09 kB)

 

pdf Bekanntmachung - Interessenbekundungsverfahren ... Bürgerarbeit vom 19. 04. 2010 (286.54 kB)

 

Downloads für Mitglieder:



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