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BMF Schreiben zu steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs bis 31.12.2018

Information des Paritätischen Gesamtverbandes

Im September 2015 hatten wir Sie über das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen informiert, mit welchem befristet steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge geregelt wurden.

Diese Befristung wird über den 31.12.2016 hinaus auf alle genannten Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe für Flüchtlinge bis zum 31.12.2018 verlängert.

In der Anlage haben wir Ihnen sowohl das aktuelle BMF Schreiben als auch das BMF Schreiben vom 22.09.2015 beigefügt.

 

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pdf BMF Schreiben20150922 06 (151 KB)

pdf 2016 12 06 Verlaengerung Steuerliche Massnahmen zur Foerderung der Hilfe fuer Fluechtlinge 1 03 (22 KB)

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