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Weiterentwicklung des Glücksspielstaatsvertrages

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Der Paritätische Gesamtverband:


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesländer haben einen Diskussionsprozess darüber begonnen, wie das deutsche Glückksspielrecht nach 2011 gestaltet sein soll. Es geht um die Weiterentwicklung des zwischen den Ländern abgeschlossenen Glücksspiel-staatsvertrages unter Beachtung europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Vorgaben.

Das Thema ist für uns sowohl unter dem Blickwinkel der Sucht- und Kriminalitätsprävention wie aber auch unter dem Gesichtspunkt der künftigen Rahmenbedingungen derjenigen Lotterien von besonderem Interesse, die ihren Zweckertrag ganz oder teilweise für wohlfahrtspflegeriche Belange zur Verfügung stellen.

Wir haben deshalb eine umfangreiche Stellungnahme an die Chefin und die Chefs der Staats- und Senatskanzleien abgegeben, die die Meinungs- und Positionsbildung der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten in den nächsten Monaten vorbereiten werden.

Die Stellungnahme wurde nebenstehend abrufbar für Paritätische Mitgliedsorganisationen hinterlegt.


Mit freundlichen Grüßen
Werner Hesse
Geschäftsführer

 

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pdf Glücksspielstaatsvertrag - Stellungnahme des P GV , 01. 04. 2010 (97.13 kB)


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