alle MO'en
Der Paritätische Gesamtverband informiert über Datenschutzverpflchtungen:
Nach § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) müssen staatliche oder private Stellen, die personenbezogene Daten erfassen und verarbeiten, jederzeit darüber Auskunft geben können, welche Daten erfasst werden, zu welchem Zweck die Datenerhebung erfolgt, was mit den Daten geschieht und wann die Daten gelöscht werden. Die geforderten Inhalte des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses sind ebenfalls in §4 BDSG festgeschrieben. Für die Paritätischen MO'en ist ein Download hinterlegt, der auf eine Arbeitshilfe hinweist. |
verknüpfte Artikel:
Downloads:
Downloads für Mitglieder: |
Öffentliches Verfahrensverzeichnis bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Kategorie: Verbandsinformationen (Landesverband Berlin)
- Zugriffe: 3518