logo

AsylbLG-Krankenscheine künftig quartalsweise vorab

 

Ber.trä

Eine Information von Georg Classen,  Flüchtlingsrat Berlin:


Liebe KollegInnen,

in Berlin und anderswo müssen AsylbLG-Berechtigte vielfach unnötigerweise Notarzteinsätze und ambulante Erste-Hilfe-Leistungen der Krankenhäuser in Anspruch nehmen, da Krankenbehandlungsscheine bisher meist nur anlassbezogen nach Eintritt einer Erkrankung und Nachweis eines Behandlungstermins der Arztpraxis (Terminzettel) im Rahmen einer zusätzlichen Vorsprache des Erkrankten an einem Sprechtag des Sozialamtes erhältlich sind.

Der Flüchtlingsrat hat den Senat daher gebeten,  mit der AOK über den Berliner Vertrag über "Papierkrankenscheine" nach  dem AsylbLG u.a. zu verhandeln
http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/sonstige/vereinbarung_aok.html
um in Berlin - wie bereits in Bremen seit 2005 praktiziert - ebenfalls Krankenbehandlungskarten (Chipkarten) nach § 264 Abs 1 SGB V iVm §§ 4 und 6 AsylbLG auszugeben:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Bremer_Modell_Medizin_AsylbLG.pdf
Ggf. würde sich künftig auch ein gemeinsamer Vertrag mit Brandenburg und MV anbieten, da die AOK inzwischen beide Länder umfasst und um MV erweitert werden soll.

Die Senatssozialverwaltung hat nunmehr mit Schreiben vom 02.11.2010 (siehe nebenstehenden Download!) die Sozialämter und das LaGeSo (ZLA/ZAA) mit Schreiben vom 02.11.2010 angewiesen, ab sofort die Krankenbehandlungsscheine den Leistungsberechtigten quartalsweise vorab und nicht erst auf entsprechenden Antrag hin auszuhändigen. Dies dürfte jeweils für alle Familienmitglieder für Arzt- und Zahnbehandlungsscheine gelten.

Wir bitten Berliner Beratungsstellen darum, Flüchtlinge auf die Neuregelung hinzuweisen, und uns zu berichten, ob und wie dies in der Praxis funktioniert.

Zudem hat Berlin im Bundesrat einen Ergänzungs-Antrag zu einer Hamburger Bundesrats-Initiative gestellt, künftig sowohl §§ 2 AsylbLG als auch 4/6 AsylbLG-Berechtigte in die echte Pflichtkrankenversicherung nach § 5 SGB V einzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Classen

 

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:

pdf pdf Vereinbarung gem. § 264 Abs. 1 SGB V ... (22.83 kB)

 

pdf Bremer Modellprojekt Krankenversicherten-Chipkarten ... nach §§ 4 und 6 AsylbLG (248.92 kB)

 

pdf SenIAS, 02. 11. 2010 - Krankenversorgung nach §§ 4 und 6 AsylbLG (58.85 kB)

 

pdf Bundesrat, Drs. 673/10 - Gesetzantrag GKV-Einbeziehungsgesetz - GKV-EBG ... (612.33 kB)

 

Downloads für Mitglieder:


pdf


Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.