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EuGH-Entscheidung zu staatlichen Glücksspielmonopolen

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Für die Freie Wohlfahrtspflege steht das staatliche Glücksspielmonopol in einem mittelbaren Zusammenhang mit Förderoptionen für Soziale Arbeit. Die EuGH - Entscheidung und eine knappe Urteilsbewertung durch den Paritätischen Gesamtverband dürfte insofern von Interesse sein. Der Paritätische Gesamtverband teilt mit:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit beigefügtem Urteil vom heutigen 8. September 2010 in den verbundenen Verfahren C-316/07, C-409/07, C-410/07, C-358/07, C-359/07, C-360/07, C-46/08 und C-409/06 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Vereinbarkeit des staatlichen Glücksspielmonopols in Deutschland mit dem Recht der EU.

Der Entscheidung lagen folgende Sachverhalte zugrunde:

In den Verfahren C-316/07, C-358/07, C-359/07, C-360/07, C-409/07 und C-410/07 hatten deutsche Behörden Vermittlern von Sportwetten untersagt, diese Wetten in Hessen und Baden-Württemberg anzubieten. Die Sportwetten wurden von österreichischen, maltesischen, britischen und in Gibraltar ansässigen Unternehmen veranstaltet, die in ihren Heimatländern jeweils über eine Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten verfügten.


In der Rechtssache C-46/08 hatte das Land Schleswig-Holstein einem in Gibraltar ansässigen Unternehmen untersagt, seine Sportwetten in Deutschland im Internet anzubieten, obwohl das Unternehmen über eine Lizenz verfügte, welches ihm das Veranstalten von Wetten nur außerhalb Gibraltars gestattete.

Der Rechtssache C-409/06 lag ein Rechtsstreit zwischen deutschen Behörden und einem Vermittler von Sportwetten zugrunde, der für ein maltesisches Unternehmen tätig war.

In den Urteilsgründen stellte der EuGH fest, dass das staatliche Glückspielmonopol in Deutschland eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit darstellt. Er wies jedoch darauf hin, dass diese Beschränkung aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses wie der Vermeidung von Anreizen zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen und der Bekämpfung der Spielsucht gerechtfertigt sein kann.

Der EuGH betonte, dass es den Mitgliedstaaten freistehe, staatliche Glücksspielmonopole zu schaffen. Er weist auch darauf hin, dass der Umstand, dass von verschiedenen Arten von Glücksspielen einige einem staatlichen Monopol und andere einer Regelung unterliegen, nach der privaten Veranstaltern eine Erlaubnis erteilt wird, für sich genommen die Kohärenz des deutschen Systems nicht in Frage stellen kann.

In den vorliegenden Verfahren stellte der EuGH jedoch fest, dass die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenze. So würden etwa Automatenspiele mit höherem Suchtfaktor als Spiele im reglementierten Bereich noch genehmigt, und es werde für staatliche Lotterien in erheblicher Weise Werbung gemacht. Vor diesem Hintergrund werde die präventive Wirkung des Monopols unterlaufen.

Abschließend wies der EuGH darauf hin, dass das deutsche Glücksspielmonopol wegen seines Verstoßes gegen die europäischen Grundfreiheiten ab sofort nicht mehr angewandt werden darf.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Entscheidung kein generelles Monopolverbot im Bereich des Glücksspiels darstellt. Vielmehr steht es dem deutschen Gesetzgeber sogar frei, das Monopol zu verschärfen, wenn die Einschränkungen nur systematisch und kohärent sind. Der EuGH betonte ausdrücklich den weiten Entscheidungsspielraum der Nationalstaaten, welcher das Recht einschließt, Lizenzen von ausländischen Anbietern nicht anzuerkennen, sowie das Recht, Glücksspiel im Internet zu verbieten.

Der Entscheidung des EuGH lagen Vorabentscheidungsersuchen deutscher Gerichte zur Vereinbarkeit des nationalen Rechts mit dem Unionsrecht zugrunde. Auf der Grundlage der nun vorliegenden Entscheidung des EuGH werden die nationalen Gerichte in den Verfahren C-316/07, C-409/07, C-410/07, C-358/07, C-359/07, C-360/07, C-46/08 und C-409/06 eine endgültige Entscheidung treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Hesse           Dr. Ulla Engler
Geschäftsführer        Referentin für Organisationsrecht

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:

pdf EuGH-Urteil zu staatlichen Glücksspielmonopolen vom 8.09.2010 (2.31 MB)

pdf Urteil zum Glücksspiel in Deutschland. Schreiben des Paritätischen GV an BM Brüderle (52.8 kB)

 

pdf Antwortschreiben des Staatssekretärs Dr. Heitzer vom 28. 11. 2010 - Glücksspiel in Deutschland (47.87 kB)

Downloads für Mitglieder:



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