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KfW vergibt Zuschüsse für altersgerechtes Umbauen

Der Paritätische Gesamtverband weist auf das Förderangebot der KfW hin:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die KfW Bankengruppe ergänzt ab 01. Mai 2010 das aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unterstützte Förderangebot "Altersgerecht Umbauen" zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand um eine Zuschussvariante. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von 1- und 2-Familienhäusern bzw. Eigentumswohnungen, Wohneigentümergemeinschaften sowie Mieter. Gefördert werden zum Beispiel der Einbau von Aufzügen, die Überbrückung von Treppenstufen, die Verbreiterung von Türen oder die Anpassung von Bädern, um eine selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Pressemitteilung des Ministeriums finden Sie unter:
http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.1137158/Pressemitteilung/dokument.htm

Ab einer Investitionssumme von 6.000 EUR kann ein Zuschuss von 5 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 2.500 EUR pro Wohneinheit gewährt werden. Für Investoren mit umfassenderem Finanzierungsbedarf stehen darüber hinaus auch weiterhin Förderdarlehen zu sehr attraktiven Konditionen ab 1,51 % p. a. effektiv bereit. Das Programm basiert auf frei kombinierbaren, in sich flexiblen Förderbausteinen. Die dazu speziell für den Wohnungsbestand entwickelten technischen Mindestanforderungen stellen einen ersten bundesweiten Standard dar, der genügend Flexibilität bei der Umsetzung bietet, dabei jedoch eine hohe Qualität der Barrierereduzierung sicherstellt. Weitere Informationen auf www.kfw.de.  

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Pawils
Referentin für Altenhilfe und Pflege
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband e.V.

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Downloads:

icon BMVBS. Pressemitteilung. Zuschüsse für den altersgerechten Umbau von Wohnungen (16.78 kB)

 

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