Hinterlegt wurde der Gesetzesentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPGB), zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Gesetze sowie die Stellungnahme der BAGFW hierzu vom 6. März 2023.
Als besonders problematisch bewertete die BAGFW die Abgrenzung bei sog gemischten Einrichtungen als begünstigte Letztverbraucher, die von ihren Arbeitsfeldern her sowohl im Bereich Pflege, Reha (Gaspreisbremse ab März und mit einem Entlastungskontingent von 80 %) als auch im Bereich Krankenhäuser (§ 6 Gaspreisbremse ab Januar und mit einem Entlastungskontingent von 70 %) unterwegs sind. Das hier verwendete Abgrenzungskriterium „weit überwiegenden Umsätze“ sei zu unscharf. Zudem wurde die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage gegen beihilferechtliche Bescheide kritisiert.
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230301 ENTWURF Anpassungsnovelle EWPBG StromPBG EWSG
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2023 03 06 BAGFW Stena EWPGB StromPBG ÄnderungsG final
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