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Angesichts der aktuellen Energiepreiskrise und der dadurch hervorgerufenen wachsenden Belastungen für Verbraucher:innen hat der Senat von Berlin das Landesprogramm Energieberatung beschlossen. Das Landesprogramm sieht Fördermöglichkeiten im Bereich der Verbraucher:innenberatung rund um das Thema Energie in verschiedenen Facetten vor. Dafür wurden die Mittel für Energieberatungen von bisher 500.000 Euro auf rund zwei Millionen Euro bis einschließlich 2023 aufgestockt.
Das Landesprogramm Energieberatung fußt auf drei Säulen:
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verstärkte selbständige Energieberatungsangebote
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die Erweiterung bereits bestehender Projekte wie Sozial- und Schuldnerberatungen durch zusätzliche Energieberatung
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die Erstellung von niedrigschwelligem Informationsmaterial mit Übersetzungen in viele Sprachen für nicht-deutschsprachige Communities und auch in leicht verständlicher Sprache
Am 21. Dezember gab es hierzu eine Informationsveranstaltung der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.
Anbei senden wir Ihnen die Präsentation aus der Infoveranstaltung, die einen guten Überblick über das Förderprogramm gibt.
Die Präsentation zur Veranstaltung, die entsprechende Förderrichtlinie und die dazugehörige Anlage finden Sie nebenstehend.
Bestehende Angebote können demnach um „niedrigschwellige“ Energieberatung ergänzt und finanziert werden. Auch für neue Projekte ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz offen und ansprechbar.
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Verknüpfte Artikel:
Downloads für Mitglieder:
pdf
2022 12 13 Infoveranstaltung Landesprogramm Energieberatung
(263 KB)
pdf
Förderleitlinie Energieberatung SenUMVK
(1.43 MB)
pdf
Anlage zur Förderleitlinie Energieberatung
(642 KB)
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