Der Stiftungsrat der Aktion Mensch Stiftung hat im Dezember die Aktualisierung der Richtlinien beschlossen. Diese treten für neue Antragstellungen zum 1. März 2019 in Kraft. Damit können künftig einjährige Plaungungsphasen zur Konkretisierung von Modellprojekten gefördert werden. Mit der Aktualisierung geht die Angleichung der Förderbedingungen der Siftung an die Aktion Mensch e.V. einher. Ab dem 01.03.2019 wird das elektronische Antragssystem diese Modifizierungen abbilden
Zum 1. März treten folgende Regelungen in Kraft: Diese neue und zusätzliche Fördermöglichkeit wird zukünftig angeboten, da die bisherigen Erfahrungen gezeigt haben, dass insbesondere Anträge zur Thematik „Innovation“ bei Antragseingang noch recht unkonkret und somit nicht entscheidungsreif sind. Mit der neuen Förderung sollen konkrete Maßnahmenplanungen, die Erarbeitung von Chancen und Risiken eines Projekts und andere Konkretisierungen beratungsreif erarbeitet werden. Förderkonditionen: Zuschuss bis zu 50.000 EUR , max. 90% Förderquote (keine Verwaltungskostenpauschale), min. 10% Eigenmittel, Laufzeit bis zu 12 Monate, siehe Anlage Förderrichtlinien ab 01.03.2019, Ziffer 5. · Nach Vorlage eines stimmigen Gesamtkonzeptes kann eine weitere Förderung eines Modellprojekts durch die Stiftung erfolgen. 2. Angleichung der Förderrichtlinien der Aktion Mensch Stiftung an die Förderrichtlinien von Aktion Mensch e. V. ab 01.03.2019
Förderkonditionen:
max. 90 % Förderquote 3. Flexiblere Handhabung der Personalkostenförderung analog Handhabung Aktion Mensch e. V. ab 01.03.2019 Entfall der Personalkostentabelle in 3.000 EUR-Schritten, flexible Beantragung von Personalkosten, Erhöhung der Personalkostenobergrenzen wie folgt:
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