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Bundestag: Krankenkassen geben deutlich mehr aus

hib - heute im bundestag  vom 13. Mai 2014 berichtet: „Krankenkassen geben deutlich mehr aus

Berlin: (hib/PK) Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen sind in den vergangenen zehn Jahren um 54,3 Milliarden Euro gestiegen. Wie die Regierung in ihrer Antwort (18/1322) auf eine Kleine Anfrage (18/1203) der Fraktion Die Linke schreibt, lagen die Ausgaben der Kassen 2004 bei insgesamt 140,2 Milliarden Euro und stiegen auf 194,5 Milliarden Euro im Jahr 2013 an. Im Mittel erhöhten sich die Ausgaben um sechs Milliarden Euro oder 3,7 Prozent pro Jahr.

Sämtliche Hauptleistungsbereiche der gesetzlichen Krankenversicherungen legten den Angaben zufolge in den Jahren zu. So stiegen beispielsweise die Ausgaben für ärztliche Behandlungen von 21,86 Milliarden Euro im Jahr 2004 auf 31,47 Milliarden Euro 2013. Für Arzneimittel gaben die Kassen im Jahr 2004 insgesamt 21,13 Milliarden Euro aus, 2013 bereits30,19 Milliarden Euro. Die Krankenhausbehandlungen schlugen 2004 mit 47,17 Milliarden Euro zu Buche, 2013 mit 64,21 Milliarden Euro.

Anlass für die Anfrage ist die von der Regierung geplante Reform der Finanzen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Entwurf für das „GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz“ (GKV-FQWG) sieht vor, dass der Beitragssatz ab 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinkt, wobei der hälftige Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent in der Größenordnung festgeschrieben wird. Die Bundesregierung erwartet zunächst einmal eine Entlastung für viele Versicherte. Gesundheitsökonomen rechnen allerdings damit, dass sich die Beiträge erhöhen werden, weil die Ausgaben schneller steigen als die Einnahmen.

Der bisher allein von den Versicherten gezahlte Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des Einkommens fällt laut Gesetz künftig ebenso weg wie die pauschalen Zusatzbeiträge und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleich. Dafür können die Kassen variable Zusatzbeiträge erheben, falls sie mit den Einnahmen nicht auskommen.

Eine Deckelung der einkommensabhängigen Zusatzbeiträge ist im Gesetz nicht vorgesehen. Auf die Frage, ob die Regierung „eine Grenze für die maximale Höhe beziehungsweise den maximalen Anteil der Zusatzbeiträge an der GKV-Finanzierung einführen“ wolle, antwortet die Regierung, hierzu seien „keine Maßnahmen geplant“. Jedoch werde die Regierung „die Entwicklung der einkommensabhängigen Zusatzbeiträge sorgfältig beobachten“.

Antwort unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801322.pdf

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