logo

Newsletter Berliner Sozialrecht - Arbeitsanweisung Berliner Bezirksämter über Einsatz von Einkommen nach dem SGB XII

Mit dem Newsletter Berliner Sozialrecht 05/2014 hat die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales informiert, dass das Rundschreiben 2014/2 - Einsatz des Einkommens und Vermögens vom 13. Februar 2014 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz aufgrund der Bundesauftragsverwaltung für das Vierte Kapitel SGB XII Weisungen zum Einsatz des Einkommens erlassen hat, die nunmehr in das Berliner Regelwerk, die Gemeinsame Arbeitsanweisung der Berliner Bezirksämter - Sozialämter - über den Einsatz von Einkommen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (GA-ESH), aufgenommen wurden. Die Änderungen treten am 01.04.2014 in Kraft. Besonders hingewiesen wurde in dem Newsletter auf die neuen Vorgaben zur Berechnung des Freibetrages für in einer Werkstatt für behinderte Menschen erzieltes Entgelt sowie zur Zuordnung der Leistungen nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz zum Erwerbseinkommen

Weiterhin wurde in dem Newsletter zu den Leistungen für Heizung (feste Brennstoffe) nach SGB II und SGB XII für das II. und III. Quartal 2014 informiert.

Unter "Aktuelles" können Sie sich jederzeit über die Änderungen in der Vorschriftensammlung informieren.

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.