Teile einer aus dem Koalitionsvertrag abzuleitenden Pflegereform werden sich im Jahr 2014 konkretisieren müssen, wenn zum 1. Januar 2015 sich der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte erhöhen soll. Daraus ergeben sich pro Jahr rund 3,6 Mrd. Euro zusätzliche Einnahmen. Nachfolgend sind einige ausgewählte Momentaufnahme möglicher Konkretisierungen dargestellt. Bereits generell charakteristisch bei Pflegereformen ist der erneut zu erwartende Zeit- und in der Folge Umsetzungsdruck für die Praxis. Erste Verlautbarungen der CDU/ CSU Arbeitsgruppe Gesundheit: - Dynamisierung der Leistungen der sozialen Pflegeversicherung 2015 um rund 660 Millionen Euro pro Jahr - 1,2 Mrd. Euro in einen Pflegevorsorgefonds fließen. - Zusätzliche Betreuungskräfte künftig für 20 Heimbewohner (gegenüber derzeit 24 Bewohner mit Demenzerkrankung) (rd. Mehrkosten 500 Millionen jährliche. Insgesamt sollen 45.000 zusätzliche Kräfte in Heimen angestellt werden) - Ausweitung der Betreuungsleistungen für Menschen mit Demenz in der ambulanten Pflege (500 Millionen) - Kurzzeit- und Verhinderungspflege als ein flexibleres Budget (500 Millionen Euro pro Jahr) - Zehntägige Auszeit vom Beruf (Rd. 40 Millionen Euro im Jahr) - Unbestimmter bleiben Aussagen zum Pflegeberufegesetz oder Abschaffung des Schulgelds für die Auszubildenden der Pflegeberufe Gesundheitspolitische Schwerpunkte: Rede von Minster Gröhe und Debatte im Bundestag. Die Debatte über die Grundausrichtung im Bereich Gesundheit und Pflege für die aktuelle Wahlperiode in der Plenarsitzung des Deutschen Bundestags am 30.01.2014 steht in Auszügen als Download zur Verfügung. Der Gesundheitsminister benannte die Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen als einen seiner Arbeitsschwerpunkte. Hierfür soll unter anderem die Pflege-Ausbildung reformiert werden (einheitliche Grundausbildung mit anschließender Spezialisierung) und das Schulgeld im Bereich der Altenpflege abgeschafft werden. Zur Verbesserung der Qualitätssicherung und der Transparenz plant der Minister die Einrichtung eines unabhängigen Qualitätsinstituts, welches dem G-BA Empfehlungen für Maßnahmen zur Qualitätssicherung geben soll. Um die Leistungen für Pflegebedürftige zu verbessern, sind die aus dem Koalitionsvertrag bekannten zwei Schritte geplant: Neben der Leistungsdynamisierung (§ 30 SGB XI), der Flexibilisierung von Leistungen und der Einrichtung eines "Pflegevorsorgefonds" soll die Personalausstattung in der Pflege verbessert werden. Hierfür sollen die Pflegeversicherungsbeiträge ab dem 1. Januar 2015 in zwei Schritten um insgesamt 0,3 Prozentpunkte angehoben werden. Mit einer weiteren Beitragsanhebung um 0,2 Prozentpunkte, welche nach den Worten des Gesundheitsministers pro Jahr 5 Mrd. Euro mehr einbringen wird, soll die Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs finanziert werden. Weitere Themen der Rede waren u.a. der Zugang zur gesundheitlichen Versorgung, Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses für die Einbeziehung von Ergebnissen der Patientenbefragung in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser, das geplante Präventionsgesetz, die Wartezeiten und die Schaffung der Terminservicestellen und die Weiterentwicklung der GKV-Finanzierung. Gesamte Wortprotokoll der Parlamentsdebatte unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18011.pdf Rede als Text oder Video des unter: http://www.bmg.bund.de/ministerium/presse/reden.html Übersicht der Personalien in der Gesundheitspolitik (BMG, Gesundheitsausschuss, Beauftragte der Regierung, Verantwortliche der Parteien) Als Download hinterlegt ist eine Übersicht der Personalien für Gesundheitspolitik im Bundestag für die 18. Legislaturperiode (mit Foto und Angaben zum Wahlkreis) sowie der führenden Positionen im Bundesministerium für Gesundheit. Abschließend ist nachrichtlich und ergänzend zu den oben erwähnten Momentaufnahmen ein Auskunftsersuchen des Paritätischen über die Einleitung des Verfahrens nach § 30 SGB XI der immerhin vorletzten Pflegereform (Schreiben vom 12.02.2014 an das Bundesministerium für Gesundheit) sowie ein kritischer Kommentar von Werner Hesse, Geschäftsführer Paritätischer Gesamtverband, zur letzten Pflegereform Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz „Übergangsreförmchen“ hinterlegt. |
verknüpfte Artikel: Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD „Deutschlands Zukunft gestalten“
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