Die bisher gültigen Vorgaben für das barrierefreie Bauen haben eine Umgestaltung erfahren. Die DIN 18 040 Teil 1 und 2 ersetzt die in diesem Bereich bisher gültigen Vorgaben in weiten Teilen. Sowohl für die in Teil 1 geregelten öffentlichen Gebäude, als auch für private Gebäude, wie in Teil 2 festgelegt, gelten damit neue Anforderungen an die Barrierefreiheit: Erstmals wurden neben den speziellen Bedürfnissen von Rollstuhlfahrern auch sensorische Anforderungen wie Sehen, Hören oder Tasten berücksichtigt. Zudem bieten neue, flexiblere Maßvorgaben mehr Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit. So finden sich in der DIN zielorientierte Formulierungen, sogenannte Schutzziele, und exemplarische Beispiellösungen, anhand derer die Anforderungen individuell und durch innovative Lösungsansätze realisiert werden können. Die Anforderungen der Norm sollten Anwendung in Neubauten finden, aber auch in die Planung von Umbauten oder Modernisierungen einbezogen werden.
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Neue Anforderung an barrierefreies Bauen nach DIN 18 040
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