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SGB XII - SG Berlin Pflicht zum Abschluss einer Leistungs- und Prüfungsvereinbarung

Für Mitgliedsorganisationen sind nebenstehend Informationen zur Verpflichtung des Sozialhilfeträgers zum Abschluss einer Leistungs- und Prüfungsvereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII (Sozialgericht Berlin, Urteil vom 06.05.2013, Az. S 47 SO843/09) hinterlegt.

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  pdf  Verpflichtung des Sozialhilfeträgers zum Abschluss einer Leistungs

pdf  20130708_Dr. Nanzka zum SG Berlin S 47 SO 843-09

pdf  Urteil SG Berlin S 47 SO 843-09

 

 

 

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