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Der Paritätische Gesamtverband informiert: Inkrafttreten der Zweiten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen

Der Paritätische Gesamtverband informiert mit Rundschreiben über das Inkrafttreten der Zweiten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen. Der Verordnungstext ist diesem Rundschreiben als Anlage beigefügt.

Das Rundschreiben des Gesamtverbandes steht für Paritätische Mitgliedsorganisationen im Downloadbereich zur Verfügung.

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Downloads:

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Downloads für Mitglieder:

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