Bundesrat fordert ein Bundesleistungsgesetz
In seiner Sitzung am 22.03.2013 hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, „unverzüglich die Arbeiten für ein Bundesleistungsgesetz aufzunehmen“. Mit diesem Beschluss ist der Bundesrat dem Antrag Bayerns gefolgt, in der Fassung, die von drei der befassten Ausschüsse des Bundesrates empfohlen worden war. Den Beschlusstext überreichen wir in der Anlage zur Kenntnis. Diesen finden Sie nebst dem ursprünglichen Antrag des Bundeslandes Bayern sowie den Empfehlungen der Ausschüsse überdies unter: http://www.bundesrat.de/nn_2372724/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2012/0201-300/0282-12.html.
Der Bundesrat fordert, dass die Eingliederungshilfe aus dem System der Sozialhilfe herausgelöst und künftig vollständig vom Bund übernommen wird. Diese Forderung leitet der Bundesrat daraus ab, dass es sich bei der Eingliederungshilfe um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handele und die konstant steigenden Kosten in diesem Bereich „nicht mehr allein mit kommunal finanzierten Daseinsvorsorgeleistungen zu bewältigen“ seien. Denn es stiegen nicht nur die Anzahl der Menschen mit Behinderung stetig an, sondern auch deren Unterstützungsbedarfe, die vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklung – etwa der UN-Behindertenrechtskonvention – stets neu zu beurteilen seien. Die Finanzierungsverantwortung des Bundes gelte umso mehr, als die Kommunen durch die Konsolidierungsanforderungen des Fiskalpaktes bereits besonders belastet seien.
Die inhaltlichen Forderungen des Bundesrates entsprechen im Großen und Ganzen denen des ASMK-Papiers aus 2012. Insbesondere fordert er die Personenzentrierung und Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Bewahrung der sozialhilferechtlichen Grundsätze, beispielsweise der Bedarfsdeckung und des Nachranggrundsatzes, bundeseinheitliche Maßstäbe für ein Gesamtplanverfahren unter der Verantwortung des zuständigen Sozialhilfeträgers und unter Beteiligung des behinderten Menschen, die weitmöglichste Freistellung vom Einsatz des Einkommens und Vermögens, eine Flexibilisierung der Teilhabe am Arbeitsleben, etc..
Ziel des Bundesrates ist es, dass das Bundesleistungsgesetz zu Beginn der nächsten Legislaturperiode verabschiedet wird. (Vgl. Pressemitteilung, abrufbar unter:
Quelle: Bundesrat Pressemitteilung 65 / 2013 Entschließung des Bundesrates "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes" )
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BR-Drucks. 282-12(B)
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