Der Gesamtverband ergänzt zum Thema Rundfunkbeitrag in Pflegeeinrichtungen.
- Stellungnahme des SWR. Der SWR legt hier dar, unter welchen Voraussetzungen Bewohner von Pflege- und Behindertenhilfeeinrichtungen nach den geltenden Regelungen von der Beitragspflicht (auf Antrag) ausgenommen sind.
- Mitteilung in Bezug auf die neue Rundfunkbeitragspflicht: "Der Hessische Rundfunk hat demnach bestätigt, dass Bewohner von Pflegeheimen generell von der neuen Rundfunkbeitragspflicht ausgenommen sind. Als Nachweis ist eine Bescheinigung des Pflegeeinrichtung ausreichend, dass die betreffende Person Bewohner/in ist.
- Beispielhaftes Muster-Informationsschreiben an die Bewohner aus Hessen (s. Anlage)
- Weitere Informationen unter https://service.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/buergerinnen_und_buerger/. Dort können auch notwendige Antrags-Formulare abgerufen werden: der Grundantrag auf Abmeldung der Wohnung sowie das jeweilige Ergänzungsformular für Bewohner einer Pflegeeinrichtung oder (!) einer Behindertenhilfeeinrichtung. Ferner finden Sie hier Informationen, wer noch alles eine Befreiung beantragen kann, z. B. Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitels des SGB XII sowie unter bestimmten Voraussetzungen blinde und hörgeschädigte Menschen etc."
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verknüpfte Artikel:
(Berliner) Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge
GEZ in stationären Pflegeheimen – BewohnerInnen sollen nicht mit Gebühren belastet werden
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Informationen GEZ Heimbewohner (152.66 kB)
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Infoschreiben Abmeldung Rundfunkbeitrag (81.84 kB)
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