AK 67, FG stationär
Die Tarifverträge zum Sozial- und Erziehungsdienst, die zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und ver.di abgeschlossen wurden, haben für Berlin derzeit allenfalls Nachrichtenwert. Gemeinnützige Arbeitgeber im sozialen Bereich, die sich perspektivisch Optionen offen halten wollen, für den Zeitpunkt zu dem das Land Berlin die TVöD-Strukturen auch für seine Beschäftigten wieder nutzen will, können sich an den aktuellen Entwicklungen immerhin orientieren. Der Paritätische Gesamtverand gibt eine kurze Information zur Vereinbarung und stellt Tabellenmaterial zur Verfügung, das nebenstehend als Download hinterlegt ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, Anliegend stellen wir Ihnen die zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und ver.di abgeschlossenen Tarifverträge zum Sozial- und Erziehungsdienst zur Verfügung. Die Tarifverträge enthalten eine neue Tabelle S, sowie neue Eingruppierungsvorschriften für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst. Sie sind am 1.11.2009 in Kraft getreten. Sie finden Anwendung auf Beschäftigte von Mitgliedern kommunaler Arbeitgeberverbände
Regelungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz sind in
Mit freundlichen Grüßen
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Downloads: pdf Tarifinfo VKA Auszug 5/2009 - Sozial- und Erziehungsdienst - West und Ost (103.08 kB)
pdf Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 27. 07. 09 zum Tarifvertrag für den TVöD vom 13. 09. 05
pdf Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 27. 07. 09 zum Tarifvertrag TVöD BT-B- vom 01. 08. 06 (81.97 kB)
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Tarifabschluss für den Sozial- und Erziehungsdienst der Kommunen
- Kategorie: Soziale Organisationen & Institutionen
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