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HinSchG - "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ beschlossen (erg. 06.06.23)

Ergänzung vom 06.06.2023:

Das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" ist am vergangenen Freitag im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2023 I Nr. 140 vom 02.06.2023).

Es tritt weit überwiegend am 2. Juli 2023 in Kraft.

 

 

 

Der Bundestag hat am 11. Mai 2023 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ angenommen (BT-Drucks. 20/4909, 20/6700). Tags darauf hat auch der Bundesrat dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zugestimmt (BR-Drucks. 210/23).

 

Eine Zusammenfassung zu den Inhalten und Auswirkungen von Dr. Vollgraf vom Paritätischen Gesamtverband findet sich im Downloabereich als Fachinfo hinterlegt.

 

 

Verknüpfte Artikel:

 


Downloads für Mitglieder:

pdf 23 0512 HinSchG Beschluss Bundesrat (90 KB)

pdf 23 0509 HinSchG Beschlussempfehlung Vermittlungsausschuss (163 KB)

 

pdf 22 1214 HinSchG Fassung Rechtsausschuss (625 KB)

 

pdf 23 0516 Fachinfo Hinweisgeberschutzgesetz (137 KB)

 

pdf 23 0602 Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden_BGBl. 2023 I Nr. 140 vom 02.06.2023 (464 KB)

 

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