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AEAO - Neuer Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) vom 6.8.2021

Fachinformation des Paritätischen Gesamtverbandes zur neuen Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) vom 6.8.2021:

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 6. August 2021 den Anwendungserlass zur Abgabenordnung überarbeitet.

Im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) wurden die Änderungen des Jahressteuergesetzes 2020 zum Gemeinnützigkeitsrecht eingearbeitet. Die Anpassungen gelten mit sofortiger Wirkung.

Besonders hinweisen möchten wir auf die Regelungen zu §§ 57 AO (Kooperationen und Halten von Anteilen) und 58 AO (Mittelweitergabe).

Nach § 57 Abs. 3 AO kann eine Körperschaft auch dann unmittelbar gemeinnützig sein, wenn sie satzungsgemäß und planmäßig mit einer weiteren gemeinnützigen Körperschaft zusammenwirkt. Damit soll erreicht werden, dass Körperschaften steuerbegünstigt arbeitsteilig vorgehen können, um gemeinsam einen steuerbegünstigten Zweck zu verfolgen.  

Im AEAO wird definiert, was „planmäßiges Zusammenwirken“ bedeutet. Des Weiteren wird festgelegt, dass die Körperschaften und die Art der Zweckverwirklichung bei Kooperationen in der Satzung festgehalten sein müssen.

Ferner genießt eine Körperschaft, die sich auf § 57 Abs. 3 AO beruft, Vertrauensschutz hinsichtlich der Gemeinnützigkeit des Kooperationspartners, wenn sie sich den aktuellen Bescheid nach § 58a Abs. 2 AO und deren Satzung hat vorlegen lassen.

Ein planmäßiges Zusammenwirken kann auch mit steuerbegünstigten Betrieben gewerblicher Art juristischer Personen des öffentlichen Rechts erfolgen, nicht aber mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts als solchen.

Bei der Mittelweitergabe handelt es sich um eine Art der Zweckverwirklichung und nicht um einen eigenständigen steuerbegünstigten Zweck. Im AEAO ist dargestellt, bei welchen Konstellationen der Satzungszweck und die Mittelweitergabe in der Satzung aufgeführt sein müssen.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem BMF Schreiben, Download unter: https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/2021-08-06-aenderung-des-anwendungserlasses-zur-abgabenordnung-AEAO.PDF

 

 

Verknüpfte Artikel:

AEAO - Fachrundschreiben zur Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vom 20.12.2019/14.01.2020

Downloads für Mitglieder:

 

 

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