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Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort Apotheken

Das BMG hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung von Apotheken vorgelegt. Darin sind wesentliche Neuerung zur Arzneimittelversorgung enthalten.

Das Versorgungsangebot soll wie folgt verändert werden:
- Stärkung von Botendiensten. Diese werden regelhaft erlaubt. Eine Beratung ohne persönlichen Kontakt (mittels Telekommunikation) wird ermöglicht. Eine Temperaturkontrolle für temperaturempflindliche Arzneimittel im Botendienst wird eingeführt.
- Grippeschutzimpfungen in Apotheken werden im Rahmen regionaler Modellprojekte erlaubt.
- Es werden Verschreibungen eingeführt, die Patienten mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen ermöglichen, bis zu drei Mal ein Arzneimittel zu erhalten.
- Arzneimittelabgabeautomaten werden verboten.
- DAV und GKV-SV vereinbaren im Benehmen mit der PKV zusätzliche Dienstleistungen (z. B. Medikationsanalyse oder eine pharmazeutische Betreuung spezifischer Patientengruppen).

Darüber hinaus enthält der Entwurf Regelungen zur freien Apothekenwahl, zur Gleichpreisigkeit und zur Aufstockung der Finanzmittel des Nacht- und Notdienstfonds.



 

 

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pdf 190408 Eckpunkte April 2019 (84 KB)

 

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