alle Mitglieder
Der Paritätische Gesamtverband:
mit Rundschreiben vom 21.01.2009 und 03.02.2009 hatten wir Sie darüber informiert, dass eine Änderung der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) sowie eine Änderung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) erfolgen soll. Geplant war, dass die VOB um einen § 6 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ergänzt wird, mit dem "gemeinnützige Unternehmen" vom Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen bei der Vergabe von Bauleistungen ausgeschlossen werden. Behindertenwerkstätten und Integrationsbetriebe wären damit aus Vergabeverfahren für Bauleistungen ausgeschlossen worden. Für Einrichtungen des PARITÄTISCHEN war zudem die Änderung der VOL/A - insbesondere im Bereich der Arbeitsmarktdienstleistungen - von Bedeutung. Hier sollte im Gegensatz zur VOB kein Ausschluss gemeinnütziger Unternehmen vom Wettbewerb stattfinden. Vielmehr sollte § 7 Nr. 6 VOL/A, der in der Vergangenheit zu gerichtlichen Streitigkeiten geführt hatte, ob gemeinnützige Einrichtungen von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können, ersatzlos gestrichen werden. Zum 01. November 2009 trat nun die neue VOB 2009 in Kraft: (siehe nebenstehenden Download) Auch aufgrund des umfangreichen Engagements des PARITÄTISCHEN gegenüber dem zuständigen Bundesministerium, dem Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie einzelnen Abgeordneten wurde der geplante Ausschluss gemeinnütziger Unternehmen in § 6 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht verwirklicht. Zwar ist in § 6 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A formuliert, dass "Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen der Jugendhilfe, Aus - und Fortbildungsstätten und ähnliche Einrichtungen sowie Betriebe der öffentlichen Hand und Verwaltungen" zum Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen nicht zuzulassen sind. Aufgrund der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zu dieser Formulierung steht jedoch unstrittig fest, dass gemeinnützige Organisationen nicht unter diesen Ausschluss zu subsumieren sind. Der endgültige Entwurf der VOL mit Stand 31.07.2009 liegt ebenfalls vor: (siehe nebenstehnden Download) Dort wurde - wie vom PARITÄTISCHEN mehrfach gefordert - § 7 Nr. 6 VOL/A bis auf Justizvollzugsanstalten komplett gestrichen. Es ist vorgesehen, dass die VOL zu Beginn des Jahres 2010 in Kraft treten wird. Mit freundlichen Grüßen
Werner Hesse Dr. Ulla Engler
|
verknüpfte Artikel:
Downloads: pdf VOB Teile A und B vom 31. Juli 2009 - Vorläufiger_Entwurf (217.85 kB)
pdf VOB Teile A und B vom 31. Juli 2009 (612.25 kB)
Downloads für Mitglieder: |
Änderung des Vergaberechts - VOL und VOB
- Kategorie: Gesetze & Verordnungen
- Zugriffe: 6016