logo

AGG - Paritätische Positionierung "Diskriminierungsschutz in Deutschland stärken" . Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

 

Am 22. September 2017 hat der Verbandsrat des Paritätischen sich zum Diskriminierungsschutz in Deutschland positioniert (siehe Download "Positionierung - Diskriminierungsschutz in Deutschland stärken").  
Der Paritätische ist der Auffassung, dass der derzeit in Deutschland geltende Diskriminierungsschutz lückenhaft und zu wenig wirksam ist. Wir halten eine Reform des Antidiskriminierungsrechts deshalb für dringend notwendig. Folgende Punkte müssen dabei zwingend berücksichtigt werden.

 

  • Ein wirksamer Diskriminierungsschutz braucht eine gesetzliche Prozessstandschaft für Antidiskriminierungsverbände zur Unterstützung der Betroffenen sowie ein umfassendes Verbandsklagerecht, welches auch strukturelle Diskriminierungstatbestände aufgreifen kann.
  • Im Zuge der notwendigen Verstärkung der rechtlichen Unterstützung und von Präventionsmaßnahmen muss das Netz der Antidiskriminierungsverbände durch verlässliche Förder- und Finanzierungsstrukturen ausgebaut werden, um einen beständigen niedrigschwelligen Zugang zum Schutz und zur Rechtsdurchsetzung sicherzustellen.
    • Die im Anwendungsbereich des AGG benannten Bereiche Sozialschutz, soziale Sicherheit und Gesundheitsdienste sowie Bildung sind wesentlich vom öffentlichen Sektor geprägt. Dort wie auch für Verwaltungshandeln, polizeiliches Handeln und die Justiz gilt das AGG mit seinen Sanktionsmechanismen (wie z.B. Klage, Entschädigungsansprüche und Beweiserleichterung) jedoch nicht. Es bedarf einer Ausweitung des Schutzinstrumentariums auf staatliches Handeln. 
    • Starke Benachteiligungen im Beruf, im Alltag und bei Behördengängen erleben Menschen z.B. aufgrund ihrer sozialen Lage, des äußeren Erscheinungsbilds sowie chronischer Krankheiten. Zu prüfen ist deshalb die Ausweitung des Katalogs der im AGG genannten Diskriminierungsmerkmale.
    • Der Diskriminierungsschutz muss beim Zugang zu Wohnraum muss gestärkt werden.
    • Barrierefreiheit muss auch im privatrechtlichen Bereich gestärkt werden.
    • Zum Abbau institutioneller, struktureller, mittelbarer oder individueller Diskriminierung sollten Diversitäts-Strategien verpflichtend als durchgängiges Leitprinzip für alle politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen eingeführt werden.

Insgesamt ist seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Jahre 2006 festzustellen, dass sich die Sensibilität für den Schutz vor Diskriminierung erhöht hat. Weiterentwicklungen zu einer heterogen geschlechtlichen, kulturellen, religiösen, vielfältigen Gesellschaft prägen immer stärker das Bild. Aber auch politische und demographische Entwicklungen, Migration und Flucht, Fachkräftemangel,Veränderungen im Familienbild, und daneben das Aufwachsen radikaler Ansichten, die bestimmte Bevölkerungsgruppen und ein vielfältiges Menschenbild grundsätzlich ablehnen, tragen ihren Anteil zur Sensibilisierung bei.

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

AGG - 3. Gemeinsame Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Entwurf einer Positionierung "Diskriminierungsschutz in Deutschland stärken"

 

Downloads:

pdf 17 0926 Paritaetische Positionen diskriminierungsschutz (165 KB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.