Die Kostenträger informieren am 09.12.21: Der GKV-Spitzenverband sowie die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene haben sich für eine Reaktivierung der Empfehlungen zu den Anforderungen an die Erbringung von häuslicher Krankenpflege, Spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) und der Hospizversorgung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bis zum 31.03.2022 entschlossen. Anbei erhalten Sie die angepasste „Handlungsempfehlung bei Personalausfall in der Pflege durch Covid-19“ mit Gültigkeit bis zum 31.03.2022mit sofortiger Wirkung. Hinsichtlich der aktuell geltenden Ausnahmeregelungen während der Covid-19 Pandemie wird gleichwohl auf die aktuell bundeseinheitlich geltenden COVID-Sonderregelungen in den Richtlinien des G-BA (siehe Anlage: Schema bundeseinheitliche COVID-Sonderregelungen des G-BA) verwiesen. Sofern mit Bezug zum beigefügten Rundschreiben 2021 – 814 (vgl. Anhang) Antragstellungen mit diesen Fallkonstellationen vorliegen, werden diese im Prüfverfahren beachtet. |
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