Die mehrfach verlängerte WTG-Festlegung Nr. 3 der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 22.07.2020 ist zum 28.02.2021 ausgelaufen. An deren Stelle tritt das Schreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 17.03.2021 zur „Verlängerung der Flexibilisierung der Prüfrichtlinien für die Heimaufsicht unter Berücksichtigung der anhaltenden pandemischen Situation (Ausbruch des Corona-Virus)“. Danach gilt für die Heimaufsicht mittlerweile wieder die Pflicht zum Durchführen von Regelprüfungen in Pflegeeinrichtungen; dabei ist das Prüfgeschehen jedoch weiterhin jeweils an die aktuelle Pandemielage anzupassen; dies gilt bis Jahresende 2021. Bei wesentlichen Änderungen bezieht die Heimaufsicht die Fachaufsicht rechtzeitig ein. Die Heimaufsicht wird in Pflegeeinrichtungen und in Pflege-Wohngemeinschaften – auch vor Ort – weiterhin Anlassprüfungen durchführen. Zugleich gilt eine flexibilisierte Handhabung der WTG-Prüfrichtlinien in Bezug auf Pflegeeinrichtungen zunächst bis zum 30.06.2022. |
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