Aufgrund der anhaltenden pandemischen Lage ist eine Neufassung der Pflegemaßnahmen-Covid-19-VO durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung notverkündet worden und am 14. Januar 2020 in Kraft getreten und tritt am 10.02.2021 außer Kraft. Sie finden die gültige Verordnung unter https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/pflege-covid-19-verordnung-1017656.php
Als Download hinterlegt sind die Verordnung mit Begründung sowie Schreiben an die Angehörigen und Heimbeiräte (stationärer Bereich). Wesentliche Änderungen der Verordnung betreffen u.a. - §3 PSA Bevorratung „Infektionsfall… absichern“ (nicht mehr allgemein Pandemie) - §4 MNS / FFP2 Erweiterung, insbesondere Absatz 3 - §5 Neufassung Testung von Pflegekräften (bitte beachten Sie zugleich die Begründungen) - Neuer 4. Teil „Besondere Maßnahmen bei Covid-19-Fällen in einer Einrichtung“ mit neu §7, §8 und §9 u.a. zur Kennzeichnung von Bereichen und Personal - 5. Teil Anforderungen an Besuchsregelungen u.a. §10 Absatz 2: Erweiterung der Besuchsrechtsregelung auf NutzerInnen betreuter Pflegewohngemeinschaften (PflegeWG) - §12 Einschränkung der Besuchsregelung; Besuchsverbot |
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Verknüpfte Artikel: Corona-Pandemie - SenGPG Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung zum 17.12.2020 Downloads für Mitglieder: pdf 21 0113 Pflegemaßnahmen Covid 19 Verordnung (210 KB) Anlage 2 Info Heimbeiräte Bewohnerinnen und Bewohner Anlage 3 Info Kontaktstelle pflegende Angehörige Einrichtungsleitung Angehörige |