Das Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im Dezember Hinweise zum Erkennen konformer Atemschutzmasken (FFP2, KN 95) veröffentlicht: „Insbesondere zu Beginn der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie bestand ein akuter nationaler Mangel an Masken, die die Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/425 vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen in der Europäischen Union erfüllen. Zur Behebung des Mangels wurden zahlreiche andere Maskentypen unterschiedlicher Qualität beschafft. Die Sicherheit und Qualität dieser Masken konnte teils mit dem zeitlich befristeten vereinfachten Prüfgrundsatz nach der Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs (MedBVSV) nachgewiesen und behördlich bestätigt werden. Auf dem Markt können sich jedoch noch immer auch Schutzmasken befinden, die die obligatorischen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nicht erfüllen. Ein erstes Auswahlkriterium zur Einschätzung der Sicherheit und Zulässigkeit der Verwendung der Masken ist die konforme Kennzeichnung von filtrierenden Halbmasken (FFP-Masken) und Corona-Pandemie-Masken.“ https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/Atemschutzmasken.html Ergänzend dazu im Downloadbereich die bereits bekannten Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK "Covid-19" des ABAS zum „Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ mit Stand 01.10.2020. Weitergehende Informationen zum Thema finden sich auch auf der Webseite der BGW unter: https://www.bgw-online.de/DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschutz/Hygiene_und_Infektionsschutz/Masken/Masken-Kompass_node.html?utm_campaign=newsletter_2020-12-03_18:07:46
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