Aufgrund der fortbestehenden Corona-Situation empfiehlt der GKV-Spitzenverband, die aufgeführten abweichenden Regelungen für die Anerkennung von Weiterbildungen zur verantwortlichen Pflegefachkraft und von zusätzlichen Betreuungskräften auf die bis zum 31.12.2020 begonnenen Qualifizierungsmaßnahmen auszuweiten. |
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