logo

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

100JahreParitatischer.jpg

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

InfSchMV Berlin - Sechste Änderungsverordnung der 3. SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab 18.09.2021 (Stand 14.09.21; ergänzt 15.09.2021)

Der Senat von Berlin hat am 14.09.2021 auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci die Sechste Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen.

Diese wird voraussichtlich am 18. September 2021 in Kraft treten.

Folgende wesentliche Änderung sieht die Sechste Änderungsverordnung vor:

- Einführung eines 2G-Optionsmodells:

  • Die Verordnung ermöglicht es, Einrichtungen, Betriebe, Veranstaltungen und ähnliche Unternehmungen unter der 2G-Bedingung zugänglich zu machen und im Gegenzug Erleichterungen von den Bestimmungen der Verordnung zu erlangen. Diese Möglichkeit ist in der Verordnung beispielsweise bei Veranstaltungen, für Dienstleistungen, in der Gastronomie sowie im Kultur- und Sportbereich gegeben.
  • Unter der 2G-Bedingung dürfen nur Geimpfte und Genesene eingelassen werden. Das gilt auch für das Personal. Die 2G-Bedingung kann auch für einzelne Tage oder begrenzte Zeiträume genutzt werden.
  • Das Vorliegen eines Impf- oder Genesenennachweises ist bei der Anwesenheitsdokumentation verpflichtend zu erfassen. Auf die Geltung der 2G-Bedingung haben die Verantwortlichen hinzuweisen.
  • Soweit die 2G-Bedingung gilt, besteht keine Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstands und keine Maskenpflicht.
  • Die Zulassung von Großveranstaltungen darf eine Auslastung von bis zu 100 Prozent umfassen, maximal aber 25.000 zeitgleich anwesende Personen.


- Ergänzung der Regelung zur Durchführung der Auszählung der Briefwahl:

  • In bestimmten Briewahllokalen kann mit Zustimmung des Gesundheitsamtes von der Maskenpflicht für negativ Getestete abgesehen werden.


- Änderung der Vorgaben für die Maskenpflicht in Krankenhäusern: Die FFP2-Masken-Pflicht gilt für das Personal in Krankenhäusern nur bei der unmittelbaren Versorgung vulnerabler Patientengruppen. Sonst sind medizinische Gesichtsmasken zu tragen.

- Die Geltungsdauer der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis zum 15. Oktober 2021 verlängert.

 

 

Ergänzung vom 15.09.2021:

Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci das in seiner gestrigen Sitzung beschlossene 2G-Optionsmodell modifiziert und eine so geänderte Sechste Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung beschlossen. Die Verordnung tritt, wie bereits vereinbart, am 18. September 2021 in Kraft.

Das gestern vom Senat beschlossene Modell wird dahingehend geändert, dass eine Ausnahme für Kinder unter 12 Jahren eingeführt wird. Diese dürfen dann grundsätzlich auch an 2G-Veranstaltungen teilnehmen und 2G-Einrichtungen betreten und nutzen.

Voraussetzung ist jedoch, dass sie negativ getestet sind. Die allgemeinen Ausnahmen von der Testpflicht für Kinder unter 6 Jahren und Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, gelten auch hier.

 

Die aktuell gültige Verordnung findet sich hier:

https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

 

 

Verknüpfte Artikel:

InfSchMV Berlin - Fünfte Änderungsverordnung der 3. SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung ab 04.09.2021


Downloads für Mitglieder:

pdf 21 0915 Sechste VO zur Änderung Dritte SARS CoV 2 Infektionsschutz-maßnahmenVO BVBl (173 KB)

pdf 21 0915 6 aendvo 3 infschmv leseversion (566 KB)

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.