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Landesseniorenbeirat Berlin

 

SenGPG - 3. Änderung der Dritten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung ab 10.09.2021

Am 07.09.2021 wurde eine 3. Verordnung zur Änderung der Dritten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung im Gesetzblatt veröffentlicht.

Geändert wurde

  • § 12 Abs. 2: „… Besuchende nur durch einen zentralen, kontrollierten Eingang …“ (vollstationäre Pflegeeinrichtung)
§ 15 Abs. 2 zur Laufzeit: Die Änderungsverordnung tritt am 10.09.2021 in Kraft und gilt bis zum 07.10.2021

 

 

Die aktuell gültige Fassung der Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung findet sich hier:

https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/pflege-covid-19-verordnung-1017656.php
 

Verknüpfte Artikel:

 SenGPG - 2. Änderung der Dritten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung (Stand 12.08.2021, ergänzt um Lesefassung Stand 17.08.2021)


Downloads für Mitglieder:

pdf Ausgabe nr 67 vom 9 9 2021 s 977 980 (159 KB)

pdf 2021 09 07 lesefassung 3 aendvo pflegevo (250 KB)

 

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