Nebenstehend der Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. August 2021 als Download für Paritätische Mitgliedseinrichtungen. Neben TOP 1 zur "Bewältigung der Hochwasserkatastrophe und ihrer Folgen" beinhaltet der Beschluss unter TOP 2 diverse "Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie".
Zum TOP 2 der MPK wurde beschlossen, die epidemische Lage von nationaler Tragweite am 7. September über den 11. September hinaus um weitere drei Monate zu verlängern. Geimpfte und Genesene werden von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen zu Testauflagen ausgenommen. D.h. auch, dass in vielen Bereichen für nicht Geimpfte /nicht Genesene eine Testpflicht besteht (z.B. für nicht geimpfte/nicht genesene Besucher*innen von stationären Einrichtungen, Innengastronomie, Veranstaltungen und Sport im Innenbereich). Abweichende Regelungen auf Landesebene sind bei einer Inzidenz unter 35 möglich. Auffrischungsimpfungen sind für vulnerable Gruppen 6 Monate nach der ersten Impfserie geplant. Der Bund soll die technischen Voraussetzungen dafür sowie die Anpassung der Aufklärungsbögen regeln. Der Bund sagt zu, die Überbrückungshilfen zu verlängern. Dabei sollen die Einschränkungen der Wirtschaftlichkeit durch die Maßnahmen nach Punkt 6 berücksichtigt werden. Die Länder bitten den Bund, auch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern.
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