Im Downloadbereich hinterlegt: die SenGPG Vorlage zur Kenntnisnahme an das Abgeordnetenhaus (gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 des Berliner COVID-19-Parlamentsbeteiligungsgesetzes) zur 1. Änderung der Dritten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung (3. PflegeM-Cov-19-V) mit Einzelbegründung sowie einer Gegenüberstellung der geänderten Verordnungstexte. Die Verordnung soll am 16. Juli 2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin verkündet werden und am 17. Juli 2021 in Kraft treten. Sie ist befristet bis zum 13. August 2021.
Aus der Pressemitteilung der Senatsverwaltung vom 15.07.2021, 14.00 Uhr Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung erlässt Erste Verordnung zur Änderung der Dritten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung
"Die Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dilek Kalayci hat Änderungen der Dritten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung erlassen. Damit werden Regelungen zum Schutz pflegebedürftiger Menschen in Berlin grundsätzlich um vier Wochen verlängert.
Die aktuell gültige Fassung der Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung findet sich hier: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/pflege-covid-19-verordnung-1017656.php
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