Zur Vorlage zur Kenntnisnahme im Abgeordnetenhaus ist die Sechste Verordnung zur Änderung der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung am 16.06.21 bekannt geworden. Einziger Regelungsinhalt ist die erneute Verlängerung der bekannten bestehenden Verordnung bis zum 03.07.2021.
Einzelbegründung in der Verordnung:
Die Verordnung wird bis zum 03. Juli 2021 verlängert. Eine Begrenzung der Geltungsdauer von Verordnungen aufgrund § 32 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 und § 28a Absatz 1
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Verknüpfte Artikel: SenGPG - Fünfte Verordnung zur Änderung der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung 29.05.2021 InfSchMV Berlin - 3. SARS-CoV-2-Infektionsschutz-maßnahmenverordnung ab 18.06.2021
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