Pressemitteilung vom 01.06.2021
Der Senat hat sich am 01. Juni 2021 auf folgende Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung verständigt. Die neue Verordnung gilt ab dem 4. Juni 2021.
Kontaktbeschränkungen:
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Kontaktbeschränkungen drinnen 6 Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)
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Kontaktbeschränkungen draußen 10 Personen aus fünf Haushalten (plus Kinder bis 14)
Alkoholbeschränkung:
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Verbot von Abgabe, Ausschank und Verkauf von Alkohol von 0 Uhr bis 5 Uhr (statt 23-5 Uhr)
Veranstaltungen:
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Veranstaltungen im Freien bis zu 500 Personen
(ab 250 Personen generell Testpflicht, darunter abhängig vom Hygienekonzept)
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Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 100 Personen
(ab 11 Personen Testpflicht)
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Ausnahmen mit mehr Personen möglich bei maschineller Lüftung und nach Hygienerahmenkonzept Kultur sowie für Pilotprojekte
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Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Trauerfeiern, Hochzeiten und Taufen mit bis zu 50 Personen im Freien und in geschlossenen Räumen, Testpflicht ab 11 Personen
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Singen in geschlossenen Räumen nach Maßgabe Hygienerahmenkonzept zulässig
Kulturelle Veranstaltungsorte:
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Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser etc. dürfen wieder öffnen. Regeln wie bei Veranstaltungen
Freizeitangebote:
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Freizeitangebote im Freien (Kletterwald etc.) mit Reservierungs- und Testpflicht
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Innenbereiche Zoo, Tierpark, Botanischer Garten mit Reservierungs- und Testpflicht
Sport:
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Sport im Freien in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung, Testpflicht für Erwachsene
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Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen von maximal 10 Personen, Testpflicht für Erwachsene
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Fitness-, Sport- und Tanzstudios mit Personenbegrenzung, Terminbuchung und Testpflicht
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Wettkämpfe im Freien in allen Sportarten mit Testpflicht und ohne Zuschauer
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Wettkämpfe für Profisport mit Zuschauern, Personenobergrenzen und Testpflicht
Einzelhandel:
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Gesamter Einzelhandel ohne Testpflicht
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Flohmärkte und Kunstmärkte sowie Spezialmärkte dürfen öffnen
Gastronomie:
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Gastronomie innen mit Personenbegrenzung, Reservierungspflicht, Testpflicht
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Gastronomie außen ohne Testpflicht
Hotels:
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Touristische Übernachtungen möglich ab 11.06. , Testpflicht
Hochschulen:
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Öffnung Bibliotheken, PC-Pools und Arbeitsräume sowie Präsenzveranstaltungen in Kleingruppen an Hochschulen mit Hygienekonzept
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Mensenöffnung analog zu Gastronomie
Die aktuell gültige Fassung findet sich hier:
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
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Verknüpfte Artikel:
InfSchMV Berlin - 7. Änderung der 2. SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaß-nahmenverordnung voraussichtlich ab 19.05.2021
Downloads für Mitglieder:
21 0602 Abgh Vorlage 8ÄndVO zur 2SARS COVIDInfekschutzMaßnahmenVO d18 3782
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