Aktualisierung 1.6.21: Die ergänzte Vorlage der SenGPG an das Abgeordnetenhaus vom 01.06.21 zur Fünften Verordnung zur Änderung der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung enthält eine Begründung für die Nichtänderung.
Eine minimalistische Fünfte Verordnung zur Änderung der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung ist am 29.05.21 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden. Ausschließlicher Regelungsinhalt ist die Verlängerung der aktuell geltenden Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung. Dies ist trotz der umfangreich dargelegten und erläuterten Veränderungsbedarfe an der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung und insbesondere der Kritik an der Vorgabe „90% Impfquote für ältere Menschen “ erfolgt.
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Verknüpfte Artikel: SenGPG - Vierte Verordnung zur Änderung der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung ab 06.05.21 Downloads für Mitglieder: 21 0529 Fünf ÄndVO Zweite PflegeCovidVO Auszug GuVblatt ausgabe nr 41 vom 29 5 2021 s 513 520
pdf 21 0601 Abgh Vorlage 5ÄndVO 2PflegeCovid19VO d18 3776 (54 KB) |