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Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

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Landesseniorenbeirat Berlin

 

§ 150 Abs. 3 SGB XI - Benehmensherstellung Anpassung Kostenerstattungs-Festlegungen nach § 150 Abs. 3 SGB XI (Pflegerettungsschirm)

Für Mitgliedsorganisationen sind die Änderungen zur Benehmensherstellung "Verlängerung Schutzschirm" durch das GPVG hinterlegt. In den Festlegungen wird jetzt auf das Instrument der „dynamischen Verweisung“ Bezug genommen, d.h. bei Änderungen des Schutzschirms wird festgelegt, dass der § 150 weiter gilt. Der Änderungsmodus ist nicht abschließend, der weitere Prozess erfolgt voraussichtlich erst im kommenden Jahr. 

 

 

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Downloads für Mitglieder:

20 1217 Benehmensherstellung Änderung Festlegungen 150Abs3 SGBXI

spreadsheet 20 1217 ENTWURF Anlage Kostenerstattungs FL 150Abs3 SGBXI Muster fuer Geltendmachung (109 KB)

document 20 1217 Anpassung Festlegungen § 150 Abs 3 SGB XI (50 KB)

 

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