Für Mitgliedsorganisationen sind die Änderungen zur Benehmensherstellung "Verlängerung Schutzschirm" durch das GPVG hinterlegt. In den Festlegungen wird jetzt auf das Instrument der „dynamischen Verweisung“ Bezug genommen, d.h. bei Änderungen des Schutzschirms wird festgelegt, dass der § 150 weiter gilt. Der Änderungsmodus ist nicht abschließend, der weitere Prozess erfolgt voraussichtlich erst im kommenden Jahr.
|
Tweet
Verknüpfte Artikel:
Downloads für Mitglieder: 20 1217 Benehmensherstellung Änderung Festlegungen 150Abs3 SGBXI document 20 1217 Anpassung Festlegungen § 150 Abs 3 SGB XI (50 KB) |