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§150 SGB XI - BAGFW Forderung zur Verlängerung des Pflege-Schutzschirms über den 30.09.2020 hinaus

Aus den Rückmeldungen aus der Praxis und durchaus im Kontext der aktuellen Gesetzgebung (s. nebenstehenden Artikel) hat die BAGFW sich an das BMG zur Verlängerung von Schutzschirmregelungen für Pflegeeinrichtungen gewandt (s. Download).

Hintergrund ist u.a., dass sie Regelungen des § 150 SGB XI gegenwärtig bis zum 30.09.2020 befristet sind und die Regelungen des § 150 Absatz 2 und Absatz 3 SGB XI müssen über den 30.09.2020 hinaus gelten.

 

 

Verknüpfte Artikel:

§150 SGB XI FAQ-Update V2.1 der GKV-FAQ zum Rettungsschirm Pflege (§150 Abs. Abs. 3 SGB XI Update vom 16.06.20) ...

GPVG - BMG legt Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege vor (Versorgungsverbesserungsgesetz - GPVG)

Downloads für Mitglieder:

20 0818 BAGFW Verlängerung von Schutzschirmregelungen für Pflegeeinrichtungen

 

 

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