logo

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

100JahreParitatischer.jpg

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Corona-Pandemie - Berlin: Änderungen SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung_Stand 24.07.2020

Der Berliner Senat hat in der Sitzung am 21.07.2020 die Änderungen der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung beschlossen, die die aktuelle Pandemieentwicklung im Land Berlin sowie den zunehmenden Reiseverkehr berücksichtigen.

Der Senat hat in diesem Zusammenhang unter anderem weitere Lockerungen im Sport beschlossen. Neben den schon bisherigen Möglichkeiten kontaktlosen Sport zu treiben, sind nun auch wieder Kontaktsportarten zulässig. So gelten für Mannschafts- und Gruppensport feste Trainingsgruppen von höchstens 30 Personen einschließlich des Funktionsteams. Für Kampfsport gelten feste Trainingsgruppen von höchstens vier Personen zuzüglich des Funktionsteams, also der Übungsleitung. Die Zahl der insgesamt zulässigen Trainingsgruppen richtet sich nach der Größe der genutzten Sportanlage. Zudem ist das Tanzen für feste Tanzpaare ebenso gestattet wie die sportliche Nutzung von Segel- und Ruderbooten sowie Kanus.

Die Verantwortlichen sind verpflichtet vor Beginn der Sporteinheit auf die Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzepts hinzuweisen und für dessen Umsetzung Sorge zu tragen. Zudem ist eine Anwesenheitsdokumentation verpflichtend.

Der Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten ist bereits grundsätzlich zulässig, soweit er im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet. Der Wettkampfbetrieb der übrigen Sportarten ist ab dem 21. August 2020 zulässig. Für deren überregionalen Ligenbetrieb wird der Wettkampfbetrieb ab dem 15. August 2020 zugelassen.

Aufgrund der weltweiten Zunahme des Reiseverkehrs war es zudem notwendig, die erlassenen Regelungen zur Reisequarantäne im Land Berlin anzupassen. Erneut aufgenommen wurden Ausnahmeregelungen, die diesen Umstand besonders berücksichtigen, indem sie beispielsweise Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend andere Personen, Waren und Güter transportieren von der Reisequarantäne ausnehmen. Die Ausnahmeregelung gilt allerdings nur, wenn diese Personen sich weniger als 72 Stunden in einem sogenannten Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden im Land Berlin aufhalten.

Weitere Änderungen ergeben sich im Bereich Kultur: In geschlossenen Räumen darf nun gemeinsam gesungen werden, wenn die im Hygienerahmenkonzept der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards eingehalten werden.

In Gaststätten und Schankwirtschaften dürfen Speisen und Getränke nun an Tischen sowie sitzend an Theken und Tresen verzehrt werden. Die Bestuhlung ist so vorzunehmen, dass zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Gruppen von bis zu sechs Personen dürfen mit weniger als 1,5 Metern Abstand untereinander an einem Tisch sitzen. Im Freien kann der Mindestabstand unterschritten werden, sofern der Schutz vor Tröpfcheninfektionen und Aerosolen sichergestellt ist. Im Abstandsbereich dürfen sich keine Personen aufhalten.

Mit Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung dürfen nunmehr Trockensaunen wieder öffnen. Aufgüsse bleiben jedoch weiterhin verboten.

Die Änderung der Infektionsschutzverordnung tritt mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 24. Juli 2020 in Kraft.

 

 

Verknüpfte Artikel:

Corona-Pandemie - Berlin: SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung_Stand 23.06.2020


Downloads für Mitglieder:

20 0721 Abgh Zweite Verordnung zur Änderung der SARS CoV 2 Infektionsschutzverordnung d18 2847

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.