Nebenstehend eine weitere vom GKV vorgenommene Ergänzung der FAQ Prämienfestlegung mit Stand 16.07.2020.
Die einzige Änderung wurde in Ziffer 0 vorgenommen (Änderungsmodus in rot). Der Paritätische Gesamtverband geht davon aus, dass diese Ergänzung im Prinzip kein Problem darstellt. Tatsächlich kann aber sicherlich nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass in Komplexträgerstrukturen eine derartige Ergänzung am Ende doch ins Gewicht fällt. Die entsprechenden Träger sollten diesen Sachstand überprüfen. |
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Verknüpfte Artikel: §150a SGB XI - Aktualisierte FAQs zu Festlegungen nach § 150a Abs. 7 SGB XI (Stand 09.07.2020) Downloads für Mitglieder: |