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Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

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Landesseniorenbeirat Berlin

 

§150a SGB XI - Umsetzung der Corona-Prämie für Beschäftigte in der Altenpflege (Festlegungen nach § 150a Abs. 7 SGB XI, FAQ vom 17.06.2020 und Verbindung Bundesprämie und Landesprämie Berlin)

In § 150a SGB XI wird geregelt, dass Beschäftigte in der Altenpflege im Jahr 2020 eine einmalige Corona-Prämie in Höhe von bis zu 1000 Euro erhalten. Bundesländer und Arbeitgeber in der Pflege können den Bonus ergänzend bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1500 Euro aufstocken. Fast alle Bundesländer haben zwischenzeitlich signalisiert oder festgelegt, dass eine entsprechende Aufstockung durch das jeweilige Land erfolgt.

 

Nebenstehend sind alle derzeit für Mitgliedsorganisationen relevanten Unterlagen als Download hinterlegt:

 

Festlegungen des GKV-SV nach § 150a Abs. 7 SGB XI - Teil 1 für Pflegeeinrichtungen & FAQ

Der GKV-SV hatte am 09.06.2020 die Festlegungen nach § 150a Abs. 7 SGB XI über die Finanzierung von Sonderleistungen während der Coronavirus SARS-CoV 2-Pandemie für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen (Prämien-Festlegungen) Teil 1 veröffentlicht (s. nebenstehend verlinkten Artikel). Diese Festlegungen des GKV-SV nach § 150a Abs. 7 SGB XI - Teil 1 regeln das Verfahren für die Pflegeeinrichtungen. Zu den Festlegungen gehören Antragsunterlagen (die erst am 15.06.2020 vom GKV aktualisiert wurden) und ein Informationsschreiben, welches die Pflegeeinrichtungen an die Beschäftigten aushändigen sollen.  

Aufgrund der Komplexität und der vielfältigen Fragen zum Verfahren sind FAQs mit dem BMG und dem GKV-SV abgestimmt worden und am 17.06.2020 veröffentlicht worden (vgl. zu den Entwürfen nebenstehend verlinkten Artikel). Diese werden wahrscheinlich noch weiter ergänzt werden (zu den FAQ s. Download)

 

Festlegungen des GKV-SV nach § 150a Abs. 7 SGB XI - Teil 2 für u.a. Leiharbeitsunternehmen und Personaldienstleister, Servicegesellschaften, Fremdfirmen

Die entsprechenden Regelungen für die Leiharbeitsunternehmen und Personaldienstleister sowie Beschäftigte bei Servicegesellschaften bzw. Fremdfirmen und im allgemeinen Dienstleistungsunternehmen (Arbeitgeber nach § 150a Abs. 1 Satz 2 SGB XI Teil 2) stehen kurz vor der Veröffentlichung. Das Verfahren für diese Beschäftigten muss über diese Arbeitgeber gemeldet werden und nicht über die Pflegeeinrichtungen. Für den noch nicht veröffentlichten Teil 2 wird eine andere Fristsetzung genannt werden – höchstwahrscheinlich der 29.06.2020.

 

Corona-Pandemie: Umsetzung Prämienzahlung gem. §150a SGB XI im Land Berlin (Verbindung Bundesprämie und Landesprämie)

Die mit dem 19.06.2020 gesetzte Frist zur Benennung nach Teil 1 ist schon grundsätzlich eine Herausforderung. Um den Verwaltungsaufwand für die Pflegeeinrichtungen zu reduzieren war es dringend erforderlich, dass das signalisierte Aufstockungsverfahren im Land Berlin mit dem in der Festlegung beschriebenen Verfahren harmonisiert werden kann. Am 16.06.2020 konnten zwischen der LIGA und den Pflegekassen, Verbänden der Pflegekassen sowie dem Land Berlin ein Textbaustein zur Beantragung der Corona-Prämie nach § 150a SGB XI abgestimmt werden. Als Anschreiben oder Vorblatt ermöglicht dieser die angekündigte Verbindung beim „Pflegebonus“ von Bundesprämie (2/3 Pflegekassen) und Landesprämie (1/3 Senatsverwaltung). Siehe hierzu den Download der Fachinfo-Email vom 17.06.2020 um 06:24.

 

 

Nachrichtlicher Hinweis zur Steuer und Sozialabgabenfreiheit der Corona-Prämie

Das Bundesministerium der Finanzen hatte mit Schreiben vom 09. April 2020 ein umfassendes Schreiben zur Behandlung der steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe von der Corona-Krise Betroffene herausgegeben (Geschäftszeichen: IV C 4 -S 2223/19/10003 :003). Die steuerlichen Regelungen sind befristet auf Maßnahmen zwischen dem 1. März bis 31. Dezember 2020. Hierzu Artikel: BMF Schreiben zur Behandlung der steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe von der Corona-Krise Betroffene (Geschäftszeichen: IV C 4 -S 2223/19/10003 :003)

 

Verknüpfte Artikel:

§150a SGB XI - Zwischenstand Festlegungen des GKV-SV nach § 150a Abs. 7 SGB XI u.a. Vorabfassung FAQ, Landesanteil Prämie und Information Pflegekassen Berlin (Stand 15.06.20)

§ 150a SGB XI - Festlegungen des GKV-SV nach § 150a Abs. 7 SGB XI - Teil 1 (BMG genehmigte Festlegungen zur Corona-Prämie für Beschäftigte in der Altenpflege)

BMF Schreiben zur Behandlung der steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe von der Corona-Krise Betroffene (Geschäftszeichen: IV C 4 -S 2223/19/10003 :003)

 

Downloads für Mitglieder:

2020 06 09 Prämien Festlegungen Teil 1 § 150a Abs 7 SGB XI PE nach Zust

spreadsheet 2020 06 15 Anlage 1 Prämien Festlegungen Teil 1 §150a Abs 7 SGBXI PE Mus (21 KB)

pdf 2020 06 09 Anlage 2 Prämien Festlegungen Teil 1 § 150a Abs 7 SGB XI Inf (14 KB)

spreadsheet 2020 06 15 Anlage 3 Prämien Festlegungen Teil 1 §150a Abs 7 SGBXI Mittei (47 KB)

pdf 2020 06 17 FAQ zu Prämien Festlegungen nach § 150a Abs 7 SGB XI (50 KB)

 

pdf 20 0617 DPW Info zu Umsetzung Prämienzahlung gem §150a SGB XI im Land B (113 KB)

im Kontext nachrichtlich zur Information: pdf 20 0617 Land Berlin Antragsnotwendigkeit für Landesanteil am Bonus für in Pflegeeinrichtungen Beschäftigte (23 KB)

pdf 20 0609 Abgh Prämie Sparen in der Altenpflege S18 23585 (19 KB)

 

 

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