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PflBG Berlin - Musterbescheide Festsetzung Umlagebetrag nach § 33 PflBG / §12 PflAFinV PflBG Berlin für das Finanzierungsjahr 2022

Der Pflegeausbildungsfonds als zuständige Stelle im Land Berlin informiert, dass zum 31.10.21 der Pflegeausbildungsfonds gegenüber den teilnehmenden Einrichtungen den Umlagebetrag für das Jahr 2022 festsetzt. Erstmals findet dabei auch die Abrechnung der im Vorjahr geleisteten Umlagebeträge Beachtung.

 

Der Finanzierungsanteil der Pflegeeinrichtungen (ambulant und stationär) bzw. von den Pflegebedürftigen zu tragende Finanzierungsbedarf an der generalistischen Pflegeausbildung beträgt im Jahr 2022 insgesamt 49.489.142,55 Euro (s. PflBG Berlin - Veröffentlichung des Finanzierungsbedarfs im Jahr 2022 gemäß § 9 Absatz 3 PflAFinV).

 

Nebenstehend sind Bescheidmuster für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen hinterlegt.

 

Verknüpfte Artikel:

 PflBG Berlin - Veröffentlichung des Finanzierungsbedarfs im Jahr 2022 gemäß § 9 Absatz 3 PflAFinV

PflBG Berlin - Vereinbarung gemäß § 30 Absatz 1 Satz 1 PflBG über die Pauschalen zu den Kosten der praktischen Ausbildung im Jahr 2022

PflBG Berlin - Information des Pflegeausbildungsfonds zum Verfahren der Abrechnung

PflBG Berlin - Musterbescheide Festsetzung Ausgleichszuweisungsbescheide ab 4/2021

Downloads für Mitglieder:

  pdf Muster Umlagebescheid 2021 PE stationär für 2022 (1.21 MB)

pdf Muster Umlagebescheid 2021 PE ambulant für 2022 (1.24 MB)

 

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