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Bundestag - Ausgaben für Grundsicherung im Alter nach § 46a SGb XII

 

Informationen aus dem Bundestag vom 12.02.2019 über Ausgaben zur Grundsicherung im Alter: Der Bund hat den Ländern im vergangenen Jahr 5,9 Milliarden Euro für Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) erstattet. Das geht aus der Antwort (19/7486) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/7053) der FDP-Fraktion hervor.

 

 

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